Covid 19-Impfung und Kinderwunsch
Da uns in letzter Zeit vermehrt Anfragen zur Covid19-Impfung bei Kinderwunsch erreichen, möchten wir hier einige Dinge erklären. Es muss gesagt werden, dass sich die Erkenntnisse aufgrund intensiver Forschung auch wieder ändern können, umso wichtiger ist die Verwendung seriöser Quellen.
Vorneweg die wichtigste Info:
DIE IMPFUNG MACHT NICHT UNFRUCHTBAR !
Die derzeit verwendeten Impfstoffe gelten als unproblematisch. Die oft über unseriöse Kanäle verbreitete Ansicht, der Impfstoff würde das Erbgut verändern oder unfruchtbar machen , ist wissenschaftlich nicht plausibel, in großen Teilen sogar widerlegt. Auch wenn derartige Informationen z.T. sogar von Ärzten verbreitet werden, erhöht das nicht deren Wahrheitsgehalt. Diese “Experten” wurden in ihrer Meinung mittlerweile mehrfach widerlegt, Kollegen und ehemalige Arbeitgeber distanzieren sich von Ihnen. Auch in unserer Branche gibt es leider schwarze Schafe.
Warum macht die Impfung bei Kinderwunsch, und in speziellen Fällen sogar während der Schwangerschaft oder Stillzeit Sinn?
- Während der Schwangerschaft ist eine Frau zwar nicht anfälliger für das Corona-Virus als eine nichtschwangere Gleichaltrige, allerdings scheint das Risiko für schwere Verläufe erhöht.
- Risiken für schwere Verläufe sind, wie bei Nichtschwangeren, das Alter, Übergewicht, Vorerkrankungen, v.a. Herz-Kreislauferkrankungen, Lungenerkrankungen etc.
- Die Rate an Frühgeburten, Embolien, Präeklampsien und Aufnahme der Neugeborenen auf Intensivstationen können erhöht sein, sollte es während der Schwangerschaft zur Infektion kommen. Genaue Daten fehlen hier aber noch,
- Eine durchgemachte Infektion scheint eine Schutzwirkung auf das Neugeborene zu entfalten, falls gestillt wird. In der Muttermilch sind häufig Antikörper nachweisbar, wie nach anderen Infektionen auch. Ähnliches darf man von einer Impfung erwarten.
- Verhütung nach der Impfung, sowie ein Schwangerschaftstest vor der Impfung sind nicht erforderlich
Weitere Infos finden Sie in der beigefügten Stellungnahme der “Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V., (DGGG)