FFP2 Maskenpflicht

Auch bei uns gilt seit dem 18.01.2021 eine FFP2-Maskenpflicht. Wir möchten Sie daher bitten, eine derartige Maske zu tragen und sich an die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ab sofort KEINE Begleitpersonen mehr zugelassen sind. Auch nicht im Rahmen der Schwangerschaft. Ausgenommen sind Säuglinge im Rahmen der Nachsorge.…