Liebe Patientinnen, ab dem 1.1.2024 wird, wie uns vom Gesetzgeber vorgeschrieben wurde, das E-Rezept, das elektronische Rezept, für alle gesetzlich versicherten Patienten eingeführt. Was prinzipiell eine innovative Sache scheint, bedeutet zunächst einen erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten. So haben wir auf unsere Kosten elektronische Arztausweise, Highspeed-Konnektoren und anderes Zubehör beschaffen müssen. Krankenhäuser sind, wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, von der Regelung ausgenommen, “weil nicht genug Konnektoren zur Verfügung stehen”. Wir hingegen werden sanktioniert, wenn wir diese Maßnahme nicht pünktlich umsetzen. Wir sehen hier eine erneute Gängelung und Benachteiligung von uns niedergelassenen Ärzten gegenüber den Krankenhäusern.
Wie geht es nun weiter?
-Ab kommenden Dienstag, den 21.12.2023 werden wir das E-Rezept in Gunzenhausen und Herrieden etablieren. Wir benötigen hier ein paar Tage Vorlauf, um etwaige Probleme bis zum 1.1.24 lösen zu können.
– Die Rezepte werden ab diesem Zeitpunkt von uns auf elektronischem Weg versendet, der gewohnte Druck auf rosa Papier entfällt.
-In der Apotheke erhalten Sie Ihr Medikament nach Einlesen der Versichertenkarte oder nach Vorlage Ihrer Rezept-App, die sie auf dem Handy installieren können (z.B. “Das E-Rezept” von gematik).
-Sehr zeitaufwändig ist das Signieren des Rezeptes durch den Arzt. Dies geschieht mittels Einlesen des Arztausweises durch den Arzt persönlich an der Rezeption und die Bestätigung jedes einzelnen Rezeptes mit einem Pin-Code.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Rezepte zwar mehrmals täglich, aber in der Regel nicht sofort freigegeben werden können. Dies würde die ruhige und vertrauliche Atmosphäre bei den Untersuchungen und die Abläufe im Praxisalltag doch erheblich beeinträchtigen. Dies bedeutet aber auch, dass die Rezepte meist nicht unmittelbar nach dem Praxisbesuch in der Apotheke einlösbar sind. Ausnahmen sind natürlich Notfallmedikamente, die sofort signiert werden, und dann auch unmittelbar in der Apotheke verfügbar sind.
-Privatrezepte, Pillenrezepte bei Frauen ab 22 Jahren, Physiotherapierezepte und Rezepte für bestimmte Hilfsmittel , sowie Btm-Rezepte etc. werden weiterhin auf den gewohnten Formularen gedruckt.
-Rezepte können leider nicht mehr zugesendet werden und können erst nach Einlesen der Versichertenkarte ausgestellt werden. Das System erlaubt hier leider keine Ausnahmen.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahmen, die nicht von uns ausgehen. Vielen Dank