Neues zur Maskenpflicht
Seit heute, dem 01.02.2023, ist in Bayern die Maskenpflicht für Beschäftigte u.a. in Arztpraxen, in Einrichtungen für ambulantes Operieren, im Rettungsdienst und in Dialyseeinheiten aufgehoben. ABER: Für Patientinnen und Patienten gilt laut Bundeskabinett die Regelung zum Tragen von FFP2 Masken weiterhin, voraussichtlich bis 07.04.2023, “zum Schutz der vulnerablen Gruppen”. Wir können diese Regelung nicht nachvollziehen,…