Seit heute, dem 01.02.2023, ist in Bayern die Maskenpflicht für Beschäftigte u.a. in Arztpraxen, in Einrichtungen für ambulantes Operieren, im Rettungsdienst und in Dialyseeinheiten aufgehoben. ABER: Für Patientinnen und Patienten gilt laut Bundeskabinett die Regelung zum Tragen von FFP2 Masken weiterhin, voraussichtlich bis 07.04.2023, “zum Schutz der vulnerablen Gruppen”.
Wir können diese Regelung nicht nachvollziehen, weil sie doch sehr widersprüchlich ist und jeglicher Logik entbehrt. Findet man vulnerable Gruppen doch vor allem in Dialysestationen und im Rettungsdienst. Auch die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie forderte ein generelles Ende der Maskenpflicht im Gesundheitswesen.
Dennoch sind wir zunächst gesetzlich zur Einhaltung dieser Maßnahmen verpflichtet.
Wir bitten freundlich um Ihr Verständnis und werden auch für unsere Patientinnen die Maßnahmen, sobald es möglich ist, lockern.
Unabhängig davon bitten wir Sie aber , im Falle vermuteter oder sogar nachgewiesener Infektionskrankheiten wie Covid19, Virusgrippe, anderen fiebrigen Infekten oder Magen-Darm-Infekten die Praxis zum Schutz anderer Patientinnen und des Personals nicht aufzusuchen. Um einen zeitnahen Ausweichtermin bemühen wir uns in solchen Fällen