Neue Strahlenschutzverordnung ab 1.1.2021
Wie viele von Ihnen schon mitbekommen haben, wird zum 01.01.21 eine neue Strahlenschutzverordnung für den Ultraschall in der Schwangerschaft eingeführt.
Ist Ultraschall denn gefährlich für mein Baby?
Durch zahlreiche Studien seit 1974 und langjährige Anwendung konnte bisher keine Schädigung von ungeborenen Babys festgestellt werden. Es ist bekannt, dass Ultraschall menschliches Gewebe erwärmt. Potentiell könnte das Gewebe hier Schaden nehmen. Ein Temperaturanstieg durch Fieber oder körperliche Belastung ist deutlich höher.
Was ist mit der 3D Untersuchung?
Entgegen der landläufigen Meinung besteht auch durch eine 3D Untersuchung kein erhöhtes Risiko, da hierbei sogar weniger Bilder pro Sekunde für die Bildentstehung notwendig sind als beim normalen 2D Ultraschall. Nur der gepulste Doppler zur Messung der Flussgeschwindigkeit kann nach mehrminütiger Anwendung zur einer signifikanten Temperaturerhöhung führen.
Fraglich ist eher welchen Einfluss moderne strahlungsintensive Kommunikationsmittel auf uns und unsere ungeborenen Kinder haben.
Problematisch findet der Gesetzgeber vor allem das außermedizinische „Babykino als Eventveranstaltung“ von nichtmedizinischen Anbietern. Eine Ultraschalluntersuchung muss immer aufgrund einer ärztlichen Indikation durchgeführt werden.
In der Mutterschaftsrichtlinie empfohlen und von den Krankenkassen übernommen werden drei Ultraschalluntersuchungen.
Ist gewünscht, dass wir Ärzte zum Hörrohr zurückkehren sollen?
Das wäre fatal, denn vieles wird erst durch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen entdeckt. Z.B. Herzfehler, eine veränderte Nackenfalte oder eine Lippen-Kiefer- Gaumenspalte. Auch ein zu schnelles oder zu langsames Wachstum und Veränderungen des Fruchtwassers können nur durch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen gesehen werden.
Oft kann die Sorge der werdenden Eltern um ihr Baby nur durch eine Visualisierung mittels Ultraschall zu einer Beruhigung und Stabilisierung führen. Trotzdem geht es ja auch bei dieser Untersuchung um das Wohl des Kindes, obwohl es nicht in den Mutterschaftsrichtlinien festgeschrieben ist.
Wir werden weiterhin, wie wir es auch schon immer machen, Ultraschall bedacht, gezielt und sinnvoll einsetzen.
Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen und Sorgen an uns wenden.
Quelle: Jochen Frenzel, Klaus Doubek; 2020; Strahlenschutzverordnung und Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft ab 1.Januar 2021 – aus medizinischer Sicht; Frauenarzt; p.747-749; 61.Jahrgang