Liebe Patientinnen,
seit dem 01.01.2020 gilt in Deutschland eine neue Richtlinie zur Krebsvorsorge des Gebärmutterhalses.
Wurde bei einer Patientin die Gebärmutter bereits entfernt, wird der Abstrich auf veränderte Zellen aus der Scheide nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Die reguläre Vorsorge bleibt bestehen, da auch auf Veränderungen an der Vulva, Scheide oder Brust geachtet wird.
Bei Frauen über 35 Jahren wird, wenn HPV (Humane Papillomviren) in der ersten Untersuchung seit Einführung des Screenings nicht nachgewiesen wurde und zudem keine gravierenden Zellveränderungen vorliegen, der nächste Abstrich vom Muttermund inklusive Test auf HPV erst nach drei Jahren wiederholt. Die jährliche Untersuchung beim Frauenarzt wird selbstverständlich weiterhin empfohlen. Bei Frauen unter 35 Jahren bleibt der jährliche PAP- Abstrich bestehen, jedoch ohne eine Testung auf HPV.
Wenn ihre Gebärmutter bereits entfernt wurde oder Sie über 35 Jahre alt sind und trotzdem weiterhin einen jährlichen Abstrich machen lassen möchten, gibt es die Möglichkeit dies als individuelle Gesundheitsleistung durchzuführen.
Gerne besprechen wir dies mit Ihnen im persönlichen Arzt-Patienten-Gespräch.
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