Das sollten Sie zur aktuellen Krebsvorsorge wissen…

Liebe Patientinnen, seit dem 01.01.2020 gilt in Deutschland eine neue Richtlinie zur Krebsvorsorge des Gebärmutterhalses. Wurde bei einer Patientin die Gebärmutter bereits entfernt, wird der Abstrich auf veränderte Zellen aus der Scheide nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Die reguläre Vorsorge bleibt bestehen, da auch auf Veränderungen an der Vulva, Scheide oder Brust geachtet wird.…